Anerkennung und Zeugnisbewertung

Ausländische Hochschulabschlüsse regelt das Anerkennungsgesetz des Bundes nur bei reglementierten Berufen.

Für bessere berufliche Chancen in Deutschland haben Sie jedoch die Möglichkeit, Ihren Hochschulabschluss für einen nicht reglementierten Beruf durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bewerten zu lassen.
Mehr Informationen zu der Zeugnisbewertung und Anerkennung einzelner Berufe gibt es auf der Webseite des IQ Netzwerks.

Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der ZAB. Sie ist eine vergleichende Einstufung, keine Anerkennung. Die Zeugnisbewertung nennt den deutschen Bildungsabschluss, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums sowie über die Rechtsgrundlagen der akademischen Gradführung.

Aus der Bescheinigung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Zeugnisbewertungen werden nur für abgeschlossene ausländische Hochschulausbildungen ausgestellt. Für nicht abgeschlossene Hochschulausbildungen stellt die ZAB keine Bescheinigungen aus. Dies gilt auch für Ausbildungen, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind.

 

Weitere Informationen zur Zeugnisbewertung finden Sie auf der Seite der Berliner Senatskanzlei Wissenschaft, im Infoblatt des IQ Netzwerks und auf der ZAB-Website. Die Webseite „Anerkennung in Deutschland“ informiert ebenso detailliert zu dem Thema unter: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/anerkennungsverfahren.php

 

Des Weiteren können Sie sich kostenfrei bei folgenden IQ-Anerkennungberatungsstellen in Berlin dazu beraten lassen:

Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (ZEA) bei der Otto-Benecke-Stiftung e.V.

Türkischer Bund Berlin-Brandenburg e.V. (TBB e.V.)

Club Dialog e.V.

Seit Ende 2016 gibt es zudem Zuschüsse zum Anerkennungsverfahren (für Übersetzungen, Antragstellung etc.), falls Sie keine Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten und über ein geringes Einkommen verfügen. Mehr dazu erfahren Sie in den Anerkennungsberatungsstellen und unter: http://www.anerkennungszuschuss.de.

 

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